Wegen erhöhter Waldbrandgefahr
Feuermachen und Grillen ist im Wald verboten

Wegen Waldbrandgefahr ist Grillen und Feuermachen im Wald im Landkreis Karlsruhe untersagt.  | Foto: yelantsevv - stock.adobe.com
  • Wegen Waldbrandgefahr ist Grillen und Feuermachen im Wald im Landkreis Karlsruhe untersagt.
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Region (kn) Im Landkreis Karlsruhe besteht aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen derzeit eine hohe Waldbrandgefahr. Daher hat das Kreisforstamt eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Benutzung von Grill- und Feuerstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills ausdrücklich untersagt. Die Gültigkeit dieser Verfügung erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Karlsruhe bis zu ihrem Widerruf durch die untere Forstbehörde. Die Nutzung der Plätze ohne Feuermachen bleibt erlaubt. Das teilt das Landratsamt mit.

Generelles Rauchverbot im Wald zwischen März und Oktober

Die Forstbehörde weist in diesem Zusammenhang auch auf das generelle Rauchverbot im Wald im Zeitraum März bis einschließlich Oktober hin. Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt auf Einhaltung überwacht. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Weiterführende Informationen zum Waldbrandgefahrenindex in der Region gibt es unter:
https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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