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Bundesverfassungsgericht sendet wichtiges Signal für alle Hartz-IV-Empfänger, die sich vom Jobcenter im Stich gelassen fühlen.
(TRD/BNP) Eine Hartz-IV-Empfängerin aus Karlsruhe hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg gegen das Jobcenter errungen. Das Gericht entschied, dass sie Anspruch auf die Erstattung ihrer Anwaltskosten hat, weil das Jobcenter ihre Anträge nicht bearbeitet und ihr Einkommen zu hoch geschätzt hatte. Die Frau hatte im Jahr 2020 mehrere Anträge auf Leistungen gestellt, die das Jobcenter aber nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten beschied. Als sie monatelang nichts hörte,...