Aktuelle Urteile im TRD Pressedienst
Bundesverfassungsgericht sendet wichtiges Signal für alle Hartz-IV-Empfänger, die sich vom Jobcenter im Stich gelassen fühlen.

 Justitia wird zukünftig auch digital erreichbar sein.
 | Foto: © Sang Hyun Cho / pixabay.com
  • Justitia wird zukünftig auch digital erreichbar sein.
  • Foto: © Sang Hyun Cho / pixabay.com
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD/BNP) Eine Hartz-IV-Empfängerin aus Karlsruhe hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg gegen das Jobcenter errungen. Das Gericht entschied, dass sie Anspruch auf die Erstattung ihrer Anwaltskosten hat, weil das Jobcenter ihre Anträge nicht bearbeitet und ihr Einkommen zu hoch geschätzt hatte.

Die Frau hatte im Jahr 2020 mehrere Anträge auf Leistungen gestellt, die das Jobcenter aber nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten beschied. Als sie monatelang nichts hörte, beschritt sie den Rechtsweg und erhob eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Mit dieser Klage kann man das Jobcenter dazu zwingen, eine Entscheidung zu treffen oder eine Handlung vorzunehmen.

Das Sozialgericht gab der Frau recht und verurteilte das Jobcenter zur Zahlung der Leistungen sowie der Kosten des Verfahrens. Das Jobcenter legte jedoch Berufung ein und argumentierte, dass die Frau keinen Anspruch auf die Kosten habe, weil sie ihre Klage zurückgenommen habe. Das war aber nur geschehen, weil das Jobcenter kurz vor der Verhandlung endlich einen Bescheid erlassen hatte.

Das Landessozialgericht wies die Berufung des Jobcenters zurück und bestätigte den Anspruch der Frau auf die Kosten. Das Jobcenter wollte sich damit aber nicht abfinden und legte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das war jedoch ein Fehler, denn das höchste deutsche Gericht wies die Beschwerde als offensichtlich unbegründet zurück und stellte klar, dass die Frau einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz habe.

Das bedeutet, dass sie nicht nur einen Anspruch auf Leistungen hat, sondern auch darauf, dass ihre Anträge in angemessener Zeit bearbeitet werden. Wenn das Jobcenter diese Pflicht verletzt und dadurch eine Untätigkeitsklage provoziert, muss es auch für die Kosten aufkommen. Das gilt auch dann, wenn es versucht, durch einen späten Bescheid die Klage hinfällig zu machen.

Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Signal für alle Hartz-IV-Empfänger gesetzt, die sich vom Jobcenter im Stich gelassen fühlen. Es zeigt ihnen auf, dass sie sich nicht alles gefallen lassen müssen und dass sie sich notfalls mit einer Untätigkeitsklage wehren können. Die Erfolgschancen für solche Klagen sollen bei etwas unter 50 Prozent liegen.


TRD Pressedienst inspiriert

Autor:

Heinz Stanelle aus Region

Webseite von Heinz Stanelle
Heinz Stanelle auf X (vormals Twitter)
Heinz Stanelle auf LinkedIn
Heinz Stanelle auf Xing
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Sonderthemen

Weihnachtsmärkte im Kraichgau

Diese Woche mit den Weihnachtsmärkten in Flehingen, Gochsheim, Sternenfels, Stein, Sulzfeld und Walzbachtal.

Jetzt Leserreporter werden
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.