Ordnungswidrigkeit

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Illegale Autorennen sind künftig eine Straftat

Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur Ahndung illegaler Autorennen verabschiedet. Sie gelten künftig als Straftat und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit. Es drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis oder des Fahrzeugs. Im Strafgesetzbuch wird der Straftatbestand der Veranstaltung von und der Teilnahme an verbotenen Straßenrennen eingeführt. Auch der Versuch der Organisation wird dabei unter Strafe gestellt (z. B. Internetaufrufe). In der Regel gilt eine...

  • Bretten
  • 30.06.17
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