Parkrempler

Beiträge zum Thema Parkrempler

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Wer ein anderes Fahrzeug leicht beschädigt, sollte sich keinesfalls vom Unfallort entfernen – sonst drohen empfindliche Strafen. Wenn nach einer längeren Wartezeit der Halter des geschädigten Fahrzeugs nicht auftaucht, muss die Polizei informiert werden. Itzehoer-Foto: P.Nandeenopparit/123rf.com
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Ein Zettel unter dem Scheibenwischer reicht nicht
Bagatellschäden korrekt abwickeln

txn. Einmal beim Ausparken nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der kleine Parkrempler hat eine Schramme oder Beule am Nachbarfahrzeug verursacht. Damit aus dem Bagatellschaden keine große Sache wird, kommt es auf das richtige Verhalten des Unfallverursachers an. Ganz wichtig: Der Ort des Geschehens darf auf keinen Fall einfach verlassen werden. Wer ein anderes Fahrzeug touchiert, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Geschädigten zu warten. Eine Wartezeit von 30...

  • Bretten
  • 12.08.19
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txn. Schlechte Sicht und zu wenig Platz zum Rangieren: Beim Ein- oder Ausparken können andere Fahrzeuge unbeabsichtigt beschädigt werden.  Foto: bertys30/Fotolia/Itzehoer

Unfallflucht nach Parkrempler

txn. Sie geschehen unbeabsichtigt und verursachen meist nur kleine Lackkratzer oder minimale Beulen: Parkrempler. Was viele jedoch nicht wissen: Auch wer nach einem scheinbar harmlosen Rempler einfach davonfährt, macht sich strafbar, denn er begeht Fahrerflucht. Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen rät dann zu folgendem: „Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus, denn es besteht die sogenannte Wartepflicht. Diese beträgt 30 Minuten. Wer sich früher vom Ort des...

  • Bretten
  • 16.10.17
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