Politik & Wirtschaft
Falsch deklariert
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt Apotheke ab
Stuttgart (kn) Ob einfache Alltagsmaske, OP-Maske oder FFP2-Standard: Viele Menschen sind in den letzten Monaten zu echten Maskenprofis geworden. So fiel es einem Verbraucher direkt auf, dass in einer Apotheke einfache Mund-Nasen-Masken fälschlicherweise mit dem Zusatz „N95-Filter 95% - FFP2-Klasse“ beworben wurden. Er meldete den Fall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die den Apotheker abmahnte. „FFP2-Masken müssen gewisse Standards erfüllen“, erklärt Peter Grieble, Gesundheitsexperte...