Falsch deklariert
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt Apotheke ab

Foto: ©trialartinf - stock.adobe.com

Stuttgart (kn) Ob einfache Alltagsmaske, OP-Maske oder FFP2-Standard: Viele Menschen sind in den letzten Monaten zu echten Maskenprofis geworden. So fiel es einem Verbraucher direkt auf, dass in einer Apotheke einfache Mund-Nasen-Masken fälschlicherweise mit dem Zusatz „N95-Filter 95% - FFP2-Klasse“ beworben wurden. Er meldete den Fall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die den Apotheker abmahnte. „FFP2-Masken müssen gewisse Standards erfüllen“, erklärt Peter Grieble, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „Verbraucher müssen sich hier auf die Aussage der Apotheke verlassen können.“ Der Hersteller selbst hatte die Masken nicht als FFP2-Masken beworben, die Apotheke behauptete dies auf einem scheinbar selbst ausgedruckten Schild. Während einfache Alltagsmasken vor allem andere Menschen vor Infektionen schützen, sorgen Filtermasken wie die FFP2-Maske auch bei den Trägern für einen höheren Schutz. Die Verbraucherzentrale mahnte die Apotheke daraufhin ab, diese gab eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die Masken künftig korrekt auszuzeichnen.

Preise vergleichen lohnt sich

Neben Beschwerden zur falschen Kennzeichnung erhält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg viele Anfragen zum teils extrem hohen Preisen für Masken. „Wer schnell eine neue Maske kaufen muss, hat oft keine Zeit die Preise zu vergleichen, das scheinen manche Händler auszunutzen“, sagt Grieble. Er rät, sich bei verschiedenen Anbietern über die Angebote zu informieren und sich einen kleinen Vorrat anzulegen.

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Kraichgau News aus Bretten

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