Koch- und Tanzkurse sind weiterhin untersagt
Volkshochschulen dürfen Teile des Programms wieder aufnehmen
Region (kn) Unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen können Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung wie Volkshochschulen und kirchliche Bildungsträger, aber auch Sprach- und Nachhilfeinstitute in Baden-Württemberg ab dem 25. Mai den Betrieb wieder aufnehmen. Das sieht die Corona-Verordnung des Kultusministeriums vor, die am 21. Mai verkündet wurde. „Die Krise hat die Träger der allgemeinen Weiterbildung vor große Herausforderungen gestellt. Ich freue mich deshalb, dass...