Koch- und Tanzkurse sind weiterhin untersagt
Volkshochschulen dürfen Teile des Programms wieder aufnehmen

 Unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen können Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung wie Volkshochschulen und kirchliche Bildungsträger, aber auch Sprach- und Nachhilfeinstitute in Baden-Württemberg ab dem 25. Mai den Betrieb wieder aufnehmen.
  • Unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen können Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung wie Volkshochschulen und kirchliche Bildungsträger, aber auch Sprach- und Nachhilfeinstitute in Baden-Württemberg ab dem 25. Mai den Betrieb wieder aufnehmen.
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Region (kn) Unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen können Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung wie Volkshochschulen und kirchliche Bildungsträger, aber auch Sprach- und Nachhilfeinstitute in Baden-Württemberg ab dem 25. Mai den Betrieb wieder aufnehmen. Das sieht die Corona-Verordnung des Kultusministeriums vor, die am 21. Mai verkündet wurde. „Die Krise hat die Träger der allgemeinen Weiterbildung vor große Herausforderungen gestellt. Ich freue mich deshalb, dass wir die allgemeine Weiterbildung unter der Einhaltung von Auflagen wieder öffnen beziehungsweise ausweiten können“, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann.

"Angebote werden mehr gebraucht denn je"

Durch die aktuelle Situation stünden die Einrichtungen nun vor neuen Aufgaben. „Ob es um Digitalisierung, Gesundheitsinformationen, Familienbildung oder um Kurse zur beruflichen Bildung geht, Angebote wie die der Volkshochschulen und der kirchlichen Träger werden mehr gebraucht denn je“, so die Ministerin. Aber auch für die Sprach- und Nachhilfeinstitute seien die vergangenen Monate nicht einfach gewesen.

Angebote nur bei Einhaltung von Hygienevorschriften möglich

Für die Einrichtungen kommt mit der Verordnung des Landes die zweite Phase eines Stufenplans zum Tragen. In einem ersten Schritt hatte die Landesregierung zum 4. Mai bereits eine Öffnung für abschlussbezogene Kurse der beruflichen und der schulischen Bildung einschließlich entsprechender Nachhilfe, für Lernangebote für Deutsch als Zweitsprache und Integrationskurse beschlossen. Untersagt sind allerdings auch nach den aktuellen Regelungen weiterhin Veranstaltungen, bei denen der Abstand zwischen den Teilnehmern nicht eingehalten werden kann, sowie Angebote, bei denen ein größeres Infektionsrisiko besteht. Dazu zählen etwa Koch- und Tanzkurse.

Viele Hygienevorschriften zu beachten

Für den Wiederbeginn müssen die Weiterbildungseinrichtungen sowie Sprach- und Nachhilfeinstitute die für Schulen geltenden Hygienehinweise umsetzen. Zentral ist dabei das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern in den Räumen dadurch ist die Teilnehmerzahl an den Kursen beschränkt. Außerdem müssen weitere Schutz- und Reinigungsvorschriften eingehalten werden. Dazu zählen die Erstellung eines Hygieneplans, Reinigungsroutinen für Kontaktflächen oder Arbeitsmittel sowie Abstandsschutz bei Zugängen zu Gebäuden und in Pausen.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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