Bis zu 750 Zuschauer zulässig
Weitere Erleichterungen für den Vereinssport im Land
Stuttgart (dpa/lsw) Die neue Corona-Verordnung erleichtert auch das Sporttreiben in Vereinen. Für Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend. Voraussetzung ist allerdings, dass die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Region an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35 bleibt. Eine entsprechende neue Verordnung, die vom kommenden Montag (7. Juni) an...