Hilfsprogramm

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Unwetterschäden zwecks Entschädigung bis 31. Juli 2016 melden

Das Land Baden Württemberg beabsichtigt, landwirtschaftlichen Betrieben, die von den Unwetterereignissen, anhaltenden Regenfällen, Starkregen und Überschwemmungen sowie Schäden durch Druckwassser im Bereich des Rheins betroffen sind, im Rahmen eines Hilfsprogrammes einen finanziellen Ausgleich zu gewähren. Meldebögen werden im Internet unter der Adresse http://landwirtschaft-bw.info bereitgestellt. Abgabefrist für die Schadensmeldung ist der 31. Juli 2016 beim Landwirtschaftsamt im Landratsamt...

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  • 27.06.16
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