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Novellierte BEG-Förderung
Ab 27. Februar können Anträge gestellt werden
So viel Geld vom Staat gibt es künftig für neue Heizungen und andere energetische EinzelmaßnahmenZukunft Altbau informiert über die verschiedenen Sätze der BEG-Förderung Ab dem 27. Februar 2024 können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wieder Anträge für die finanzielle Förderung von Heizungsanlagen stellen: Neue, mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungen, werden künftig mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert. Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 30.000 Euro für...