Kfz-Versicherung

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txn. Wurde das eigene Fahrzeug durch einen Dritten beschädigt, ist das immer ärgerlich. Wenn der Geschädigte nicht über den Unfall in Kenntnis gesetzt wird, liegt rechtlich auch bei kleinen Schäden Fahrerflucht vor. txn-Foto: Nandeenopparit/123rf/Itzehoer Versicherungen
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Nach einem Unfall richtig handeln
Fahrerflucht

txn. Situationen mit Fahrerflucht gibt es immer wieder: Vom leichten Kratzer an der Kühlerhaube über das kaputte Rücklicht bis hin zu Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten. Jährlich werden in Deutschland zwischen 250.000 bis 300.000 Fälle von Unfallflucht registriert. Zurück bleibt mindestens immer ein Geschädigter. Und die Zahlen nehmen stetig zu. Wer einen Unfall verursacht und sich von Tatort entfernt, macht sich strafbar. Das gilt selbst bei kleinsten Remplern, die beim Parken passieren...

  • Bretten
  • 20.04.21
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