Bei extremer Witterung
Kommunen erlauben mancherorts Ausnahmen bei Salzstreuverbot
Karlsruhe (dpa/lsw) Aus Umweltschutzgründen ist in Baden-Württemberg in der Regel der private Streusalz-Einsatz verboten - doch eine Reihe von Kommunen erlaubt an gefährlichen Stellen oder bei extremer Witterung Ausnahmen, ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Bei Eisregen und Blitzeis dürfen zum Beispiel in der Landeshauptstadt Stuttgart oder in Tübingen geringe Mengen Salz zum Gehweg-Streuen eingesetzt werden. In Pforzheim dürfen zudem Treppen mit Salz aufgetaut werden, in Ulm auch...