Polizeiverordnung

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Blaulicht
Foto: hk

Von Lärmschutz bis Sperrzeiten
Polizeiverordnung für das Peter-und-Paul-Fest

Bretten (kn) Das Peter-und-Paul-Fest ist Brettener Kulturgut und der unbestrittene Höhepunkt im Veranstaltungskalender der Melanchthonstadt. Damit an den vier Festtagen vom 30. Juni bis 3. Juli alles sicher und geordnet abläuft und jeder Besucher und jede Besucherin ausgelassen feiern kann, hat die Stadtverwaltung wie üblich eine Polizeiverordnung erlassen, die von Donnerstag, 29. Juni, bis Dienstag, 4. Juli, gilt und in der Dinge wie Lärmschutz oder Sperrzeiten geregelt sind. Die wichtigsten...

  • Bretten
  • 18.06.23
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