Von Lärmschutz bis Sperrzeiten
Polizeiverordnung für das Peter-und-Paul-Fest
Bretten (kn) Das Peter-und-Paul-Fest ist Brettener Kulturgut und der unbestrittene Höhepunkt im Veranstaltungskalender der Melanchthonstadt. Damit an den vier Festtagen vom 30. Juni bis 3. Juli alles sicher und geordnet abläuft und jeder Besucher und jede Besucherin ausgelassen feiern kann, hat die Stadtverwaltung wie üblich eine Polizeiverordnung erlassen, die von Donnerstag, 29. Juni, bis Dienstag, 4. Juli, gilt und in der Dinge wie Lärmschutz oder Sperrzeiten geregelt sind. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie in Kürze zusammengefasst:
Festbereich
Der Festbereich ist wie folgt abgegrenzt:
a) Nördliche Grenze: Gottesacker Tor über Fußgängerzone und Marktplatz zur Weißhofer Straße bis Ecke Bessergasse
b) Östliche Grenze: Friedrichstraße von Bessergasse bis Withumanlage
c) Südliche Grenze: Georg-Wörner-Straße (inkl. Withumanlage) über Pforzheimer Straße, Am Seedamm bis Schlachthausgasse
d) Westliche Grenze: Schlachthausgasse über Untere Kirchgasse und Obere Kirchgasse zur Fußgängerzone
Lärmschutzmaßnahmen
Zu den folgenden Zeiten ist im Geltungsbereich der Verordnung der Betrieb von elektro-akustischen Geräten zur Lauterzeugung, insbesondere von Musik- und Lautsprecheranlagen, außerhalb von Innenräumen von Gaststätten verboten:
Samstag, 01.07.2023, von 0 – 6 Uhr, Sonntag, 02.07.2023, von 0– 6 Uhr und von 23 bis 24 Uhr, Montag, 03.07.2023, von 0 – 6 Uhr und von 23 bis 24 Uhr, Dienstag, 04.07.2023, von 0– 6 Uhr.
Für den Marktplatz, den Kirchplatz und die Bessergasse gelten abweichende Regelungen.
Sperrzeit für Gaststätten
Die Sperrzeiten sind während des Peter-und-Paul-Fests wie folgt festgesetzt:
Samstag, 01.07.2023: 3:00 Uhr
Sonntag, 02.07.2023: 3:00 Uhr
Montag, 03.07.2023: 2:00 Uhr
Die Sperrzeit endet jeweils um 6 Uhr.
Waffenrecht
Hierzu gibt es eine gesonderte Anlage. Wer auf dem Peter-und-Paul-Fest dem Mittelalter entsprechende Waffen tragen (führen) möchte, muss Mitglied einer Gruppe/eines Vereins innerhalb der Vereinigung Alt-Brettheim bzw. Inhaber einer gültigen PuP-Karte sein. Diese Waffen dürfen auf dem Festgelände nur in der Zeit des Festes geführt werden. Ebenso wird auf den sorgfältigen und sachgerechten Umgang der Waffen hingewiesen.
Die gesamte "Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Regelung der Sperrzeit für Gaststätten während des Peter-und-Paul-Festes 2023" gibt es online unter: www.bretten.de/stadt-rathaus-verwaltung/bekanntmachungen
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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