Wegen Nachstellung und Bedrohung
Nachbar muss 44.000 Euro Schadenersatz zahlen
Karlsruhe (dpa/lsw) In einem Berufungsverfahren hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe entschieden, dass ein Mann wegen Nachstellung und Bedrohung seiner früheren Nachbarfamilie 44.000 Euro Schadenersatz leisten muss: «Wer seine Nachbarn durch beharrliche Bedrohungen mit der Verletzung ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens zum Wegzug veranlasst, kann ihnen zum Ersatz der durch den Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein», heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch. Zuvor hatte...