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Corona-Bußgeld für abgenommene Maske zum Barthaarzupfen fällig
Gesichtspflege ist keine Entschuldigung

Karlsruhe (dpa/lsw) Auch wenn in einem Zug die Mund-Nase-Bedeckung nur kurz abgenommen wird und nur wenige Menschen mit im Abteil sitzen, ist ein Bußgeld fällig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden und eine Frau nach Angaben vom Freitag dazu verpflichtet, 70 Euro zu zahlen. Sie hatte sich Barthaare am Kinn herausgezupft und dafür die Maske heruntergezogen. Dabei hatte sie nach eigenen Worten jederzeit den vorgeschriebenen Mindestabstand zu anderen Reisenden eingehalten....

  • Bretten
  • 25.06.21
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