Corona-Bußgeld für abgenommene Maske zum Barthaarzupfen fällig
Gesichtspflege ist keine Entschuldigung

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Karlsruhe (dpa/lsw) Auch wenn in einem Zug die Mund-Nase-Bedeckung nur kurz abgenommen wird und nur wenige Menschen mit im Abteil sitzen, ist ein Bußgeld fällig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden und eine Frau nach Angaben vom Freitag dazu verpflichtet, 70 Euro zu zahlen. Sie hatte sich Barthaare am Kinn herausgezupft und dafür die Maske heruntergezogen. Dabei hatte sie nach eigenen Worten jederzeit den vorgeschriebenen Mindestabstand zu anderen Reisenden eingehalten.

Gesichtspflege keine Entschuldigung

Das OLG ließ das nicht gelten. In öffentlichen Verkehrsmitteln stiegen ständig Menschen ein und aus, dadurch würden die Mindestabstände «ständig unvorhersehbar unterschritten», führte es unter anderem aus. Eine Abnahme der Maske zur «Gesichtspflege» sei keine Entschuldigung. Immerhin wurde das zuvor vom Amtsgericht Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) verhängte Bußgeld von zuvor 100 Euro auf 70 reduziert (Az.: 2 Rb 35 Ss 94/21).

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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