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Gesetzlich ist ausschließlich ein bestimmter Blauton für Parkscheiben zugelassen, nämlich der gemäß DIN 6171 festgelegte „Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen“.  | Foto: © Thomas Wolter / pixabay.com / TRD mobil

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TRD-MOBIL: Parkscheibe richtig einstellen und Knöllchen vermeiden

(TRD/MID) Auf vielen Parkplätzen ist die Verwendung einer Parkscheibe erforderlich. Der ADAC informiert darüber, wie sie korrekt eingestellt wird und welche Strafen bei Fehlern drohen. Die Parkscheibe muss blau-weiß sein und die Maße 11 Zentimeter Breite sowie 15 Zentimeter Höhe aufweisen. Die Uhrzeit muss korrekt nummeriert sein (1,2,3,4 von links nach rechts), sonst kann ein Bußgeld von 20 Euro verhängt werden. Parkscheiben in anderen Farben oder mit Beschriftungen sind nicht zulässig. Beim...

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  • 07.10.24
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