Coronavirus in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ruft höchste Corona-Alarmstufe aus

Stuttgart (dpa) Wegen des starken Anstiegs der Infektionszahlen ruft Baden-Württemberg die höchste Corona-Alarmstufe aus. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie eine verschärfte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und zusätzliche Kontaktbeschränkungen sollen am Montag, 19. Oktober, in Kraft treten, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Samstag, 17. Oktober, nach einer außerordentlichen Kabinettssitzung mitteilte. Man müsse aufgrund der Geschwindigkeit, mit der sich die Pandemie entwickele, die Maßnahmen verschärfen, sagte Kretschmann. Die Menschen sollten unnötige Reisen und Kontakte vermeiden. "Das ist das Gebot der Stunde, damit nicht alles aus dem Ruder läuft."

Eintritt in die "kritische Phase"

Die Pandemiestufe drei bedeutet den Eintritt in die "kritische Phase". Die beginnt insbesondere dann, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche die Grenze von 35 überschreitet. Das ist im Südwesten seit vergangenem Donnerstag der Fall. Am Freitag lag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei 42,2. Kretschmann hatte die Ausrufung der dritten und höchsten Stufe bereits in Aussicht gestellt. Klar ist zudem bereits, dass ab Montag, 19. Oktober, die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen auch im Unterricht gilt. Bislang galt sie dort nur auf sogenannten Begegnungsflächen wie Schulfluren, Aula und Toiletten. An Grundschulen müssen weiterhin keine Masken getragen werden. Im Corona-Hotspot Stuttgart gilt bereits eine Maskenpflicht im Unterricht.

Dreistufiges Alarm-System

Das dreistufige Alarm-System hatte die Landesregierung im September eingeführt. Entscheidend für die Einstufung ist die Sieben-Tage-Inzidenz. Aber auch andere Faktoren spielen bei der Bewertung eine Rolle, etwa die absoluten Infektionszahlen, die Zahl der Tests oder der Reproduktionswert (R-Wert), der angibt, wie viele Menschen ein Erkrankter im Schnitt mit dem Virus ansteckt. Vor gut eineinhalb Wochen war die "Anstiegsphase" ausgerufen worden, in der Ausbrüche zunehmen, Landkreisgrenzen überschreiten und zunehmend nicht mehr nachzuvollziehen sind. Diese Stufe zwei wurde begleitet von verschärften Kontrollen und Appellen.

Lockdown soll vermieden werden

Die dritte, kritische Phase beinhaltet weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens - unter anderem die landesweite Maskenpflicht im Unterricht. Sie gilt vor allem ab einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Fällen auf 100 000 Einwohner. Die dritte Phase zeichnet sich durch einen starken, möglicherweise exponentiellen Anstieg der Fallzahlen mit diffusen, häufig nicht mehr nachvollziehbaren Infektionsketten aus. Nach dem Konzept der Landesregierung soll dann im Einzelhandel die Anzahl der Personen pro Verkaufsstelle eingeschränkt werden. In der Gastronomie könnte der Ausschank von Alkohol eingeschränkt, eine Reservierungspflicht eingeführt und der Betrieb auf Außenbereiche beschränkt werden. Veranstaltungen und Kontaktmöglichkeiten sollen eingeschränkt, Hygienemaßnahmen sowie Sanktionen bei Verstößen ausgeweitet werden. Die Regelversorgung in Krankenhäusern soll auf das Nötigste beschränkt werden. Mit diesen Maßnahmen soll ein allgemeiner Lockdown - die Schließung von Schulen und Betrieben - möglichst vermieden werden.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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