Coronavirus in Baden-Württemberg
Maskenpflicht in Restaurants jetzt teilweise auch für Gäste
Stuttgart (dpa/lsw) Im Kampf gegen die Corona-Pandemie verschärft die grün-schwarze Landesregierung die Maskenpflicht in Gaststätten. Wer in Restaurants nicht auf einem Platz sitzt, sondern etwa zu einem Tisch oder zur Toilette geht, muss ab 30. September einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht gilt dann auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen. "Es gibt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstoß gegen die Maskenpflicht", teilte die...