Das sind die Vorschriften in Baden-Württemberg
Schulbeginn unter Pandemiebedingungen

Region (kn) Am Montag, 14. September, startet Baden-Württemberg als letztes Bundesland in das neue Schuljahr. Nach der Corona-Verordnung des Landes gelten an den Schulen, die dann in den „Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen“ zurückkehren, folgende Regelungen:

Maskenpflicht

Auf dem Schulgelände außerhalb des Klassenzimmers müssen alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse fünf sowie das gesamte Personal an weiterführenden Schulen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, im Unterricht jedoch nicht. Ausnahmen sind Tätigkeiten, bei denen körperliche Nähe unvermeidlich sind, etwa in Werkräumen oder Werkstätten. Wer möchte, darf jederzeit eine Maske tragen.

Abstandsgebot

Das Abstandsgebot für Schülerinnen und Schüler entfällt. Lehrkräfte und andere Erwachsene müssen sich zwar untereinander an den Abstand von 1,50 Meter halten, nicht jedoch zu den Schülern. Falls Schülerinnen und Schüler ausnahmsweise jahrgangs- oder schulübergreifend unterrichtet werden, müssen sie sich ebenfalls an den Abstand halten. Generell soll der Schulbetrieb so organisiert sein, dass sich unterschiedliche Klassen und Jahrgangsstufen möglichst wenig begegnen. Gestaffelte Unterrichts- und Pausenzeiten sowie Nutzungseinschränkungen sollen das ermöglichen. Jahrgangs- und klassenübergreifende Angebote, etwa in AGs, sind weiterhin nicht zulässig. Ausnahmen sind die gymnasiale Oberstufe, Berufsschulen oder Vorbereitungsklassen, aber auch der Religionsunterricht und schulische Förderangebote, bei denen dann aber wieder das Abstandsgebot gilt.

Lüften und Hygiene

Es gelten weiterhin die Hygienevorgaben wie regelmäßiges Händewaschen und Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Unterrichtsräume sollen alle 45 Minuten, Aufenthaltsräume mehrmals täglich gelüftet werden. Auch geputzt werden soll häufiger, vor allem so genannte Handkontaktflächen wie Türklinken, Tische oder Handläufe sind mindestens täglich zu reinigen.

Musikunterricht

Musikunterricht mit Singen und Musizieren ist wieder möglich, allerdings nur im Klassenverbund. Beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten muss in alle Richtungen ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Zwischen Schülern und Lehrkraft wird die Installation einer durchsichtigen Schutzwand empfohlen und es muss alle 20 Minuten gelüftet werden.

Sport- und Schwimmunterricht

Auch Sport und Schwimmen sind im Klassenverbund wieder möglich. Trainingsutensilien müssen nach Kontakt mit Schleimhäuten gereinigt werden.

Klassenfahrten und Ausflüge

Ausflüge und Exkursionen im Klassenverbund sind wieder erlaubt, allerdings nicht über Nacht. Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis 1. Februar 2021 untersagt.

Schulpflicht

Eltern, die nicht möchten, dass ihre Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen, können dies der Schule formlos und ohne Attest melden. Es besteht aber weiter Schulpflicht, das heißt, die Kinder müssen aus der Ferne mitlernen.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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