Musik-, Kunst-, und Jugendkunstschulen dürfen öffnen
Grundschüler müssen medizinische Masken im Unterricht tragen
Stuttgart (dpa/lsw) Grundschüler in Baden-Württemberg müssen von Montag an auch im Unterricht medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen oder eine FFP2-Maske tragen. Das ist eine von mehreren Neuregelungen in der Corona-Verordnung, die die Landesregierung am Freitagabend in Stuttgart veröffentlichte. Zudem kann in den Klassen fünf und sechs in den weiterführenden Schulen, die am Montag erst zurückgekehrt waren, wieder Wechselunterricht eingeführt werden. Hintergrund ist, dass in manchen Schulen der...