Musik-, Kunst-, und Jugendkunstschulen dürfen öffnen
Grundschüler müssen medizinische Masken im Unterricht tragen

Ab Montag, 22. März, müssen auch Grundschüler im Unterricht eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske tragen.  | Foto: JackF /stock.adobe.com
  • Ab Montag, 22. März, müssen auch Grundschüler im Unterricht eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske tragen.
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Stuttgart (dpa/lsw) Grundschüler in Baden-Württemberg müssen von Montag an auch im Unterricht medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen oder eine FFP2-Maske tragen. Das ist eine von mehreren Neuregelungen in der Corona-Verordnung, die die Landesregierung am Freitagabend in Stuttgart veröffentlichte. Zudem kann in den Klassen fünf und sechs in den weiterführenden Schulen, die am Montag erst zurückgekehrt waren, wieder Wechselunterricht eingeführt werden. Hintergrund ist, dass in manchen Schulen der Abstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden konnte.

Musik-, Kunst-, und Jugendkunstschulen dürfen öffnen

Darüber hinaus kann Nachhilfeunterricht in Gruppen von bis zu fünf Schülerinnen und Schülern in Präsenz stattfinden. «Auch hier gilt die erweiterte Maskenpflicht», heißt es in der Verordnung. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Unterricht anbieten, wenn die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Aber: In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 dürfen sie nur Online-Angebote machen. Auch neu: Autokinos dürfen wieder öffnen, Autokonzerte und Autotheater sind ebenfalls wieder möglich.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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