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Eine Erkrankung kann dazu führen, dass man nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann? Für diesen Fall lässt sich in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson benennen. | Foto: djd/Deutsches Institut für Altersvorsorge/Alena Ramakic
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Experten empfehlen frühzeitiges Handeln
Vorsorgevollmacht

(djd). Was passiert, wenn ein Mensch schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet und infolgedessen nicht mehr in Lage ist, eigenverantwortlich seine Angelegenheiten zu regeln und Entscheidungen zu treffen? Viele glauben, dass in diesem Fall automatisch der Partner oder die Partnerin dazu befugt ist. Doch die Rechtslage sieht anders aus: Wurde nicht beizeiten eine Vorsorgevollmacht erteilt, müssen Amtsgerichte über den Betreuer oder die Betreuerin entscheiden. Experten empfehlen daher, sich...

  • Bretten
  • 13.01.20
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