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Experten empfehlen frühzeitiges Handeln
Vorsorgevollmacht

Eine Erkrankung kann dazu führen, dass man nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann? Für diesen Fall lässt sich in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson benennen. | Foto: djd/Deutsches Institut für Altersvorsorge/Alena Ramakic
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  • Eine Erkrankung kann dazu führen, dass man nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann? Für diesen Fall lässt sich in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson benennen.
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(djd). Was passiert, wenn ein Mensch schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet und infolgedessen nicht mehr in Lage ist, eigenverantwortlich seine Angelegenheiten zu regeln und Entscheidungen zu treffen? Viele glauben, dass in diesem Fall automatisch der Partner oder die Partnerin dazu befugt ist. Doch die Rechtslage sieht anders aus: Wurde nicht beizeiten eine Vorsorgevollmacht erteilt, müssen Amtsgerichte über den Betreuer oder die Betreuerin entscheiden. Experten empfehlen daher, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen.

Oft kommt der Betreuer nicht aus der Familie 

Für aktuell 1,25 Millionen volljährige Personen in Deutschland mussten die Amtsgerichte einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellen, da keine Vorsorgevollmacht vorlag. Nur bei knapp der Hälfte dieser Personen stammt der Betreuer aus der eigenen Familie. In etwa 600.000 Fällen übernimmt die Aufgabe hingegen ein Berufsbetreuer. Unter diesen Umständen entscheidet ein für die Familie Fremder über alle wesentlichen Dinge des Lebens. Wer eine solche Situation verhindern will, muss beizeiten Vorkehrungen treffen. "Niemand beschäftigt sich gern mit dem Gedanken, dass ein Unfall oder eine schwere Erkrankung dazu führt, dass man nicht mehr über sein Leben selbst entscheiden kann. Dennoch ist es wichtig, für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. Auch im Interesse der eigenen Familie", sagt Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

Broschüre mit Tipps und einem Vordruck zum Ausfüllen 

Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen. Die Vollmacht ermöglicht den Vertretern ein schnelles und unkompliziertes Handeln - angefangen bei dringenden Behördengängen bis zur Organisation einer häuslichen Pflege. Zu diesem Thema hat das Institut mit Sitz in Berlin eine neue Broschüre aufgelegt. Sie enthält viele grundlegende Informationen, Tipps für Endverbraucher sowie einen nützlichen Vordruck für eine Vorsorgevollmacht zum direkten Ausfüllen. Die Broschüre steht online unter www.dia-vorsorge.de/vorsorgemappe als Download zur Verfügung.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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