Haftpflichtversicherung

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Schneeschippen ist Pflicht für Grundbesitzer. Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty
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Gefahr durch Eis und Schnee

Haus- und Grundbesitzer haften für Stürze auf winterlich glatten Gehwegen (djd). So schön die Schneedecke zu Beginn des Tages auch aussehen mag: Haus- und Grundbesitzer müssen sich schon am frühen Morgen ins Zeug legen, damit der Bürgersteig vor ihrem Haus nicht zur Glatteis-Falle für Passanten wird. Wer seiner Pflicht zur Gehwegreinigung nicht nachkommt, haftet mit seinem Vermögen, wenn es aufgrund dessen zu einem Unfall kommt. Und das gilt auch für unbebaute Grundstücke. Denn alle Besitzer...

  • Bretten
  • 29.01.19
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