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Gefahr durch Eis und Schnee

Schneeschippen ist Pflicht für Grundbesitzer. Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty
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Haus- und Grundbesitzer haften für Stürze auf winterlich glatten Gehwegen

(djd). So schön die Schneedecke zu Beginn des Tages auch aussehen mag: Haus- und Grundbesitzer müssen sich schon am frühen Morgen ins Zeug legen, damit der Bürgersteig vor ihrem Haus nicht zur Glatteis-Falle für Passanten wird. Wer seiner Pflicht zur Gehwegreinigung nicht nachkommt, haftet mit seinem Vermögen, wenn es aufgrund dessen zu einem Unfall kommt. Und das gilt auch für unbebaute Grundstücke. Denn alle Besitzer eines Grundstücks - sei es mit oder ohne Bebauung - sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Grundbesitz so abzusichern, dass für andere Personen keine Gefahren bestehen.

Wer muss wann schippen?

Im Winter bedeutet das, die Bürgersteige von Schnee und Eis zu befreien, damit niemand ausrutscht oder sich verletzt. Es hängt dabei von der jeweiligen Gemeinde ab, zu welchen Zeiten die Wege geräumt sein müssen. In vielen Gemeinden muss zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends alles freigeschaufelt und gefegt sein. In der Nacht muss niemand vor die Tür, um den Winterdienst zu erledigen. Und sonntags dürfen die Bürger in vielen Gemeinden ein Stündchen länger schlafen, bevor sie den Schneeschieber hervorholen müssen. "In jedem Fall sollte man sich bei seiner Gemeinde über die örtlichen Regelungen informieren und diese einhalten", rät Ralf Michl von der Nürnberger Versicherung. Dies sei die beste Vorsorge gegen Schadenersatzansprüche von Passanten, die auf dem Gehweg vor dem Haus gestürzt sind.

Wenn trotzdem etwas passiert

Geschieht trotz aller Sorgfalt ein Unfall, kann die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen. Über den Umfang solcher Versicherungen informiert beispielsweise die Seite www.nuernberger.de. Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe Schadenersatzpflicht besteht, übernimmt die Kosten von berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Zudem übernimmt er bei einem Rechtsstreit die Prozesskosten. Bei selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung im Regelfall in der Privat-Haftpflichtversicherung enthalten. Wer einer Eigentümergemeinschaft angehört oder seine Immobilie vermieten möchte, benötigt zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen sowie Mieter, die zum Winterdienst verpflichtet sind, werden von ihrer privaten Haftpflichtversicherung geschützt.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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