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 Faschings-Kostüme dürfen Verkehrsteilnehmende beim Fahren nicht behindern. Wird die Bewegungsfähigkeit oder das Sichtfeld durch die Verkleidung eingeschränkt, droht ein Bußgeld.
 | Foto: © TÜV Rheinland/TRD Pressedienst

TRD mobil im TRD Pressedienst
Maskiert im Karneval mit dem Auto unterwegs

Mütze oder Perücke sind auf der Fahrt zum Karneval grundsätzlich in Ordnung. Eine Maske aber absolut nicht. Im Fall einer Polizeikontrolle wird der Narr schnell mit einem Bußgeld belegt. Absolut keine Toleranz gibt es gerade in der närrischen Zeit besonders beim Thema Alkohol am Steuer. (TRD/MID) „Kostümierte Autofahrer müssen darauf achten, dass die Verkleidung die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt. Ansonsten steigt das Unfallrisiko“, sagt ein Kraftfahrtexperte...

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  • 12.11.23
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