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Politik & Wirtschaft
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat heute einem Eilantrag gegen ein von der Stadt Bretten verfügtes allgemeines Verbot nicht angemeldeter „Spaziergänge“ stattgegeben.  | Foto: archiv

Verwaltungsgericht Karlsruhe gibt Eilantrag statt
Kein Verbot von "Spaziergängen" in Bretten

Bretten (kn) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einem Eilantrag gegen ein von der Stadt Bretten verfügtes allgemeines Verbot nicht angemeldeter „Spaziergänge“ stattgegeben. Das hat das Gericht in einer aktuellen Mitteilung verkündet. Die Stadt hatte mit einer Allgemeinverfügung vom 20. Dezember 2021 bis Ende Januar 2022 „alle mit generellen Aufrufen zu ‚Montagsspaziergängen‘ oder ‚Spaziergängen‘ in Zusammenhang stehenden, nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und...

  • Bretten
  • 17.01.22
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