Gesetz

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Blaulicht
Rettungswagen sollen im Südwesten künftig spätestens nach zwölf Minuten am Einsatzort sein – bisher galt eine Frist von bis zu 15 Minuten. (Archivbild) | Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Innerhalb von zwölf Minuten
Landtag beschließt strengere Frist für Rettungseinsätze

Stuttgart (dpa/lsw) In Baden-Württemberg soll der Rettungswagen künftig in Notfällen schneller am Einsatzort sein. Einer entsprechenden Neufassung des Rettungsdienstgesetzes stimmte der Landtag mehrheitlich zu. Das Gesetz sieht vor, dass die Retter künftig in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort sein sollen. Zuvor galt im Gesetz eine Zeitspanne für Rettungswagen von 10 bis 15 Minuten - aber selbst das 15-Minuten-Quorum wurde in den meisten Landkreisen gerissen. Laut...

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  • 17.07.24
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