Gründung von Jugendgemeinderat in Maulbronn?
"Wir wollen kein Partygremium sein"
Maulbronn (hk) Eine Gemeinde "soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten." So heißt es in Paragraph 41a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Jugendliche aus der Klosterstadt Maulbronn wollen seit Ende letzten Jahres diesen Passus des...