Maskenpflicht beim Aufenthalt im Landtag von Baden-Württemberg gibt es nicht
Landtag rät Abgeordneten zum Masken-Tragen
Stuttgart (dpa/lsw) - Im baden-württembergischen Landtag gilt auch nach der Sommerpause ein Maskengebot, nicht aber eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die Politiker. Abgeordneten werde angesichts steigender Corona-Zahlen das Tragen des Schutzes über Mund und Nase zwar empfohlen - es bleibe aber bei der freiwilligen Basis, sagte ein Sprecher der Landtagsverwaltung auf Anfrage. «Eine Maskenpflicht bei Aufenthalten in den Gebäuden des Landtags von Baden-Württemberg gibt es...