Maskenpflicht beim Aufenthalt im Landtag von Baden-Württemberg gibt es nicht
Landtag rät Abgeordneten zum Masken-Tragen

Stuttgart (dpa/lsw) - Im baden-württembergischen Landtag gilt auch nach der Sommerpause ein Maskengebot, nicht aber eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die Politiker. Abgeordneten werde angesichts steigender Corona-Zahlen das Tragen des Schutzes über Mund und Nase zwar empfohlen - es bleibe aber bei der freiwilligen Basis, sagte ein Sprecher der Landtagsverwaltung auf Anfrage. «Eine Maskenpflicht bei Aufenthalten in den Gebäuden des Landtags von Baden-Württemberg gibt es nicht», hieß es weiter.

Mundschutz wird zur Verfügung gestellt

Außerdem werde den Parlamentariern ein Mundschutz aus Stoff zur Verfügung gestellt. Im Plenarsaal werde zudem nur jeder zweite Platz belegt. Abgeordnete weichen deshalb auch auf die gesamte Besuchertribüne aus - daher kann der Landtag an Plenartagen auch nicht mehr besucht werden. An anderen Tagen dürfen kleinere Gruppen kommen - und für diese gilt eine Maskenpflicht, da sie meist in Gruppen in den Landtag kommen, wie die Verwaltung mitteilt.

Maskengebot auch im Bundestag

Ein Maskengebot soll es nach der Sommerpause auch im Bundestag und in NRW geben. Obwohl es in Düsseldorf und Berlin schärfer formuliert wird, sieht Stuttgarts Landtagsverwaltung inhaltlich keinen Unterschied. Neben einer «dringenden Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung» führt der nordrhein-westfälische Landtag nach Angaben seiner Verwaltung ein freiwilliges Testangebot für Abgeordnete und Beschäftigte ein. Die Maske dürften Parlamentarier unter anderem an den Plätzen im Plenarsaal abnehmen. Dort waren bereits vor der Sommerpause Acrylglaskabinen für alle Parlamentarier aufgebaut worden. Für Besucher ist eine Maske verpflichtend.

Strengere Regelungen in NRW

Mit den strengeren Regelungen folgt der Parlamentarische «Krisenstab Pandemie» in NRW der Empfehlung des Bonner Hygiene-Professors Martin Exner. Er hatte sich vor Ort im Landtag umgesehen und den Krisenstab beraten. Exner hatte auch die Tests im Landtag angeregt. «Grund ist, dass Abgeordnete im ganzen Land ihre Wahlkreise haben und überdurchschnittlich häufig mit Menschen in Kontakt sind und kommunizieren», hatte die Landtagsverwaltung vor wenigen Tagen mitgeteilt.

Im Bundestag bleiben zwei Plätze zwischen Abgeordneten frei

Auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) ist nach eigenen Angaben zu dem Schluss gekommen, «das Tragen von Masken in allen Liegenschaften des Deutschen Bundestages ab dem 1. September 2020 dringend zu empfehlen». Nur in den Büros, im Plenarsaal und in Sitzungsräumen könne auf das Maske-Tragen verzichtet werden, sobald man seinen Platz mit dem nötigen Abstand eingenommen habe oder das Wort ergreife. Im Bundestag bleiben anders als im Stuttgarter Landtag zwischen den Abgeordneten jeweils zwei Plätze frei.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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