"Man sollte sich darauf einrichten, dass es eine Weile geht"
Verkehrsminister zu Maskenpflicht: Bußgeld von 15 Euro droht

Stuttgart (dpa/lsw) Seit Montag, 27. April, gilt in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen im Südwesten die Maskenpflicht: Nach einer ersten Gewöhnungswoche ohne Strafen sollen Bürger, die keine Masken tragen, danach ein Bußgeld von 15 Euro bezahlen. Zu dem genauen Zeitraum der Maskenpflicht konnte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) noch keine konkreten Angaben machen. "Man sollte sich darauf einrichten, dass es eine Weile geht", sagte er am Montag in Stuttgart.

Umweltbelastungen und Corona-Pandemie

Nach Eindruck des Verkehrsministers und des Fahrgastverbandes hielten sich die Bahnfahrer am Montagmorgen an die neue Verordnung. Man brauche durch die Maskenpflicht keine Angst in den Bahnen haben, sagte Hermann: "Wir haben eher Angst, dass die Leute, die bisher im öffentlichen Verkehr unterwegs waren, wieder ins Auto steigen." In dem Fall gebe es mit Umweltbelastungen und Corona-Pandemie einen doppelten Schaden.

Selbstgemachte Modelle sowie Tücher oder Schals sind ausreichend

Kinder ab sechs Jahren müssen den Gesichtsschutz tragen. Selbstgemachte Modelle sowie Tücher oder Schals, die Mund und Nase bedecken, sind bei der neuen Maskenpflicht ausreichend. Kinder bis zum sechsten Geburtstag werden von der Maskenpflicht in Baden-Württemberg ausgenommen. Ausgenommen bleibt auch, für wen das Tragen einer Maske wegen einer Behinderung oder aus medizinischen Gründen - etwa wegen Asthma - unzumutbar ist. Auch schwerhörige oder gehörlose Menschen und ihre Begleitpersonen, die auf das Mundbild oder eine besonders deutliche Aussprache angewiesen sind, dürfen unverhüllt bleiben. In der ersten Woche sind laut Landesregierung keine Strafen vorgesehen, damit sich alle darauf einstellen können. Vom 4. Mai an soll es Bußgelder für Verstöße geben.

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Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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