Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden
Rodung von Streuobstbäumen in Gölshausen vorerst gestoppt
Bretten (hk) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Rodung von Streuobstbäumen für die Erweiterung des Industriegebiets Gölshausen (wir berichteten hier und hier) nach einem gerichtlichen Eilantrag des NABU Baden-Württemberg nicht fortgesetzt werden darf. Das hat das Verwaltungsgericht am heutigen Freitag, 23. Dezember, bekannt gegeben. Hintergrund dieses juristischen Verfahrens ist ein Antrag der Stadt Bretten bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Karlsruhe...