Corona in Baden-Württemberg
Lucha will an Zugangsbeschränkungen festhalten
Stuttgart (dpa/lsw) Für Besuche von Restaurants und Veranstaltungen müssen die Menschen in Baden-Württemberg wohl noch bis mindestens April Impf- oder Testnachweise vorzeigen. Ein entsprechender Vorschlag aus dem Gesundheitsministerium werde nun in den Ressorts abgestimmt, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstagabend, 15. März, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Demnach soll in einer Übergangsfrist bis zum 2. April nicht nur die Maskenpflicht in Innenräumen weiter bestehen...