"Omikron nicht auf die leichte Schulter nehmen"
Ab heute werden in Baden-Württemberg die Corona-Regeln gelockert

In Baden-Württemberg tritt an diesem Freitag die neue Corona-Verordnung mit Lockerungen in vielen Lebensbereichen in Kraft. | Foto: wladimir1804 - stock.adobe.com
  • In Baden-Württemberg tritt an diesem Freitag die neue Corona-Verordnung mit Lockerungen in vielen Lebensbereichen in Kraft.
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Stuttgart (dpa/lsw) In Baden-Württemberg tritt an diesem Freitag die neue Corona-Verordnung mit Lockerungen in vielen Lebensbereichen in Kraft - und das, obwohl die Sieben-Tages-Inzidenz am Donnerstag erstmals über 1.000 stieg. Trotzdem schwächt die grün-schwarze Landesregierung die Zugangsregeln etwa in Restaurants, Museen und beim Sport in Hallen ab. Bei Großveranstaltungen in Sport und Kultur sind wieder etwas mehr Besucher erlaubt. Und auch für Ungeimpfte gibt es mit der Rückkehr in die Alarmstufe I einige Erleichterungen.

Hohe Inzidenz hat noch keine Auswirkungen auf Krankenhäuser

Die Sieben-Tages-Inzidenz schoss am Donnerstag weiter in die Höhe und stieg erstmals über den Wert 1.000. Doch die hohe Zahl der neuen Infektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche wirkt sich noch nicht auf die Krankenhäuser und die Intensivstationen im Südwesten aus. Experten gehen davon aus, dass die neue Omikron-Virusvariante zu den vielen Neuinfektionen führt. Allerdings soll Omikron deutlich milder verlaufen, was die momentan noch stagnierenden Zahlen auf den Krankenstationen erklären könnte. Die Grenzwerte für die Alarmstufe II werden derzeit noch relativ klar unterschritten.

"Omikron nicht auf die leichte Schulter nehmen"

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat trotzdem davor gewarnt, Omikron auf die leichte Schulter zu nehmen. Bei der Verkündung der neuen Corona-Verordnung am Donnerstag erinnerte das Staatsministerium daran: "Aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen kann eine erneut starke Belastung des Gesundheitssystems aber nicht ausgeschlossen werden." Dennoch sieht die Verordnung einige leichte Lockerungen vor, innerhalb der Alarmstufe gibt es aber auch Verschärfungen.

Die Regeln im Einzelnen:

  • Gastronomie: In der Alarmstufe II galt noch 2G plus und eine Sperrstunde ab 22.30 Uhr. Künftig müssen Geimpfte und Genesene keine aktuellen Test mehr ins Restaurant mitbringen. Und auch die Sperrstunde fällt weg.
  • Profisport: Geisterspiele sind erstmal passé. Im Stadion sind in der normalen Alarmstufe wieder bis zu 6.000 Zuschauer zugelassen, wenn der Veranstalter die 2G-plus-Regel anwendet. Wenn die Veranstalter bei der 2G-Regel bleiben wollen, gilt eine Obergrenze von 3.000 Zuschauern. Zehn Prozent dürfen Stehplätze sein.
  • Kultur: Bei Konzerten sind in geschlossenen Räumen 3.000 Besucher zugelassen - unter der Bedingung, dass 2G plus am Eingang angewendet wird. Bei 2G ist die Obergrenze 1.500. Für alle Veranstaltungen gilt, dass höchstens die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden darf. In Museen und Büchereien gilt ebenfalls nur noch 2G statt 2G plus.
  • Freizeit: Auch bei touristischen Angeboten wie Skilifts, Seilbahnen und Busreisen müssen Geimpfte und Genesene künftig keinen Test mehr vorweisen. Im Freizeit- und Vereinssport gilt in Hallen ebenfalls kein 2G plus mehr.
  • Einzelhandel: Nachdem das Gericht die 2G-Regel im Handel schon gekippt hat, kehrt die Landesregierung auch in ihrer Verordnung wieder zu dem sowieso in der Alarmstufe vorgesehenen 3G zurück. Ungeimpfte können schon seit dem Urteil am Dienstag wieder mit einem aktuellen Test shoppen gehen.
  • Ausgangssperre: Ungeimpfte dürfen nun auch zwischen 21 und fünf Uhr wieder aus dem Haus. Bisher galt in Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mindestens 500, dass Ungeimpfte nur aus zwingenden Gründen nachts das Haus verlassen dürfen. Künftig sollen die Ausgangsbeschränkungen erst greifen, wenn in einem Kreis die Inzidenz von 1.500 überschritten wird.
  • Hochschulen: Seit Montag können auch ungeimpfte Studierende wieder mit negativen Corona-Tests an den Vorlesungen und Übungen teilnehmen. Der VGH hatte schon vergangenem Freitag einem Studenten Recht gegeben. Nun kommt die 3G-Regel auch offiziell.
  • Verschärfung: Clubs, Discos und Messehallen müssen wegen erhöhter Ansteckungsgefahr geschlossen bleiben. Fastnachtsumzüge sind verboten. In Bussen und Bahnen muss künftig eine FFP2-Maske getragen werden.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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