Coronavirus in Baden-Württemberg
Masken- und Testpflicht in Schulen: Nach Ostern wohl vorbei
Stuttgart (dpa/lsw) Die Masken- und Testpflicht in baden-württembergischen Schulen dürfte spätestens nach den Osterferien auslaufen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte dazu am Dienstag in Stuttgart, die Möglichkeit des Wegfalls bestehe. "Es ist jetzt nicht so, dass ich das ausschließen würde." Der erste Schultag nach den Osterferien ist der 25. April. Nach der ferienbedingten Pause finde das Leben ohnehin stärker im Freien statt, weshalb eine solche Lockerung vorstellbar sei, erläuterte der Regierungschef.
Aufhebung der Masken- und Testpflicht schon zum 20. März?
Allerdings könnte es auch sein, dass die Masken- und Testpflicht in Schulen bundesweit schon gut einen Monat früher - zum 20. März - aufgehoben wird. Grund ist, dass dann die Rechtsgrundlage für die Corona-Auflagen ausläuft. Sollte die Ampel-Bundesregierung bis dahin keinen neuen Beschluss im Bundestag herbeiführen, können die Länder keine Schutzmaßnahmen mehr erlassen. Was eine mögliche Öffnungsklausel enthalten könnte, ist noch nicht klar. Auf die Frage, ob die Maskenpflicht an Schulen schon am 20. beendet sein könnte, sagte Kretschmann: "Nein, das sehe ich jetzt nicht." Allerdings könne er auch noch nicht sagen, was in einem Monat ist. "Ich bin ja nur Ministerpräsident und kein Prophet."
Kosten für Tests liegen bei 94,6 Millionen Euro
Kretschmann geht aber davon aus, dass die Länder zumindest die Maskenpflicht weiter verfügen können. "Dass der Instrumentenkasten leergeräumt wird, das hat noch niemand vorgeschlagen", sagte der Grünen-Regierungschef. Er dringt auch darauf, dass in den Schulen zumindest bis Ostern weiter regelmäßig getestet wird. Anfang Februar hatte die Regierung schon beschlossen, dass Corona-Tests in Schulen und Kindertagesstätten bis Ostern fortgesetzt werden sollen - die Kosten liegen bei 94,6 Millionen Euro.
"Bereich der Umsicht und Vorsicht"
Auch Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) sagte, es sei noch zu früh, über einen Abbau der Schutzmaßnahmen zu sprechen. Die Inzidenz in Kindergärten und Schulen sei hoch - bei den Sechs- bis Neunjährigen liegt sie derzeit bei 3.300, bei den Zehn- bis 19-Jährigen bei 3.000. "Von daher sind wir da auch noch im Bereich der Umsicht und Vorsicht und schauen, was wir an Möglichkeiten bekommen", sagte die Grüne. "Wir warten jetzt nochmal, was aus Berlin kommt." Es werde aber unter anderem Expertengespräche zu diesem Thema geben, um die nächsten Schritte abzustimmen.
"Wir müssen jetzt durchhalten"
Vor allem die FDP wendet sich gegen die Fortsetzung der Corona-Auflagen. Zuletzt hieß es, sie könne sich höchstens eine Maskenpflicht in Innenräumen und Tests in Alten- und Pflegeheimen vorstellen. Schopper sagte, die Vorsichtsmaßnahmen würden in den Ländern sehr unterschiedlich angegangen. "Aber wir sind vom Infektionsgeschehen noch nicht so, dass man sagen könnte, da kann man das Partyfass gleich anstechen." Die Bildungsgewerkschaft GEW sieht das ähnlich: "Wir müssen jetzt durchhalten und weiter Masken und Tests akzeptieren, damit dann im Frühjahr und Sommer umso schneller auf aktuelle Einschränkungen verzichtet werden kann", sagte ein Sprecher.
Diskussion zwischen Ärzten und Lehrerverband
Seit Tagen wird bundesweit darüber diskutiert, wie weit die Vorsichtsmaßnahmen an den Schulen zurückgefahren werden sollen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat gefordert, die Pflicht zu anlasslosen Corona-Tests an Schulen aufzuheben und auch die Maskenpflicht zu überprüfen. Der Deutsche Lehrerverband warnte hingegen davor, alle Vorsichtsmaßnahmen auf einmal fallen zu lassen.
Unterschiedliche Regelungen zur Testung
Wer frisch geimpft oder genesen ist oder eine Booster-Impfung bekommen hat, muss sich künftig nicht mehr regelmäßig testen lassen. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrkräfte und Kita-Personal. Bislang waren nur Geboosterte von der Testpflicht ausgenommen. Ungeimpfte müssen weiterhin dreimal pro Woche einen Schnelltest machen oder zweimal pro Woche einen PCR-Test. Das gilt auch für Geimpfte oder Genesene, deren Zweitimpfung oder Genesung schon mehr als drei Monate zurückliegt und die nicht geboostert sind.
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Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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