Corona in Baden-Württemberg
Schärfere Corona-Verordnung im Südwesten
Stuttgart (dpa/lsw) Baden-Württemberg verschärft wenige Tage vor Weihnachten die Corona-Regeln. Ab kommenden Montag, 20. Dezember, gibt es erstmals auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Sie dürfen sich nur noch mit maximal 50 Menschen in Innenräumen oder 200 Personen im Freien treffen, wie das Sozialministerium am Freitag, 17. Dezember, in Stuttgart mitteilte. Mit den Vorgaben setzt das Land einen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz um. Mit der neuen Verordnung werden auch Messen verboten.
Ansammlungs- und Verweilverbot möglich
Ferner könne an Silvester auf öffentlichen Plätzen ein Ansammlungs- und Verweilverbot von den Kommunen verhängt werden. Dort sollen nicht mehr als zehn Menschen zusammenkommen. Private Treffen von ungeimpften Personen sind nur unter den Angehörigen eines Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig. Minderjährige zählen nicht dazu, teilte das Sozialministerium weiter mit.
Test vor dem Gang zum Amt
Ab 1. Januar brauchen Menschen, die nicht geimpft sind, beim Gang zum Amt einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest, um bei der Behörde vorsprechen zu können. Über diese Regelung hatte auch die "Schwäbische Zeitung"(Freitag) berichtet.
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Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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