Stallpflicht in Rhein-Neckar-Kreis
Vogelgrippe breitet sich aus
Heidelberg (dpa/lsw) Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest müssen Hühner, Gänse und anderes Geflügel nun auch im Rhein-Neckar-Kreis im Stall bleiben. Der Veterinäramt habe ab dem 4. März eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen erlassen, teilte das Landratsamt am Freitag mit. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 31. März 2023. Virus bei Möwe in Dossenheim nachgewiesen Bereits am 16. Februar war nach Angaben des Landratsamtes der erste Fall von Geflügelpest bei einem Wanderfalken bestätigt...