Bisher noch keine Fälle von Vogelgrippe bekannt
Steigende Gefahr durch Geflügelpest im Landkreis Karlsruhe

Das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, in heimische Geflügelhaltungen ist derzeit wieder erhöht. | Foto: kranidi - stock.adobe.com
  • Das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, in heimische Geflügelhaltungen ist derzeit wieder erhöht.
  • Foto: kranidi - stock.adobe.com
  • hochgeladen von Christian Schweizer

Region (kn) Das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, in heimische Geflügelhaltungen ist derzeit wieder erhöht. Darauf weist das Veterinäramt im Landratsamt
Karlsruhe hin und gibt Tipps, wie der eigene Bestand geschützt werden kann. Die Krankheit wird vorwiegend durch infizierte Wildvögel oder über den Handel mit infiziertem Geflügel in die Bestände eingetragen. So kam es bereits im Dezember 2022 zu Ausbrüchen der Geflügelpest in zwei Privathaltungen im Landkreis Germersheim. Aktuell sind im Landkreis Karlsruhe aber noch keine Fälle von Geflügelpest bekannt.

Tipps für Geflügelhalter

Geflügelhalter können den eigenen Bestand sowie den anderer Halter in Baden-Württemberg wirkungsvoll schützen. Die gesetzliche Verantwortung für die Sicherung des Bestandes vor dem Eintrag von Seuchenerregern liegt laut Landratsamt bei den Haltern. Hierzu gehören insbesondere Hygienemaßnahmen wie Stallkleidung, Reinigung und Desinfektion sowie Abgrenzung von Wildvögeln. "Wichtig ist zudem, dass das eigene Geflügel nur an Stellen gefüttert und getränkt wird, die für Wildvögel nicht zugänglich sind", heißt es vom Veterinäramt.

Alle Geflügelhaltungen sind zu registrieren

Geflügelhaltungen sind beim zuständigen Veterinäramt unabhängig von der Größe zu registrieren. Nur so kann laut Amt im Seuchenfall eine Ausbreitung wirksam verhindert und die Wege der Epidemie nachverfolgt werden. Diese Registrierung ist bereits ab dem ersten Tier notwendig. Die seit dem Januar 2023 gültige Allgemeinverfügung für das Land Baden-Württemberg legt dabei explizit Auflagen für kleine Geflügelhaltungen fest, darunter insbesondere die Nutzung von betriebseigener Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion der Ställe sowie Schadnagerbekämpfung.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

15 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Sonderthemen

Weihnachtsmärkte im Kraichgau

Diese Woche mit dem Weihnachtsmarkt auf dem Rotenbergerhof in Ruit

Jetzt Leserreporter werden
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.