Mordprozess wegen Brandstiftung in Oberderdinger Pflegeheim: Angeklagter schweigt

Der Angeklagte mit seinem Rechtsanwalt Bastian Meyer (rechts). Foto: ch
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Mordprozess wegen Brandstiftung in Oberderdinger Pflegeheim: Angeklagter Pflege-Azubi schweigt zur Sache.

Karlsruhe/Oberderdingen (ch) Vor dem Landgericht Karlsruhe hat am heutigen Montagmorgen die Hauptverhandlung gegen einen 24-jährigen Auszubildenden zum Altenpfleger begonnen, dem die Staatsanwaltschaft unter anderem Mord an einer 82-jährigen Pflegeheimbewohnerin in Oberderdingen in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung zur Last legt. Da der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers lediglich Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machte, war die erste Sitzungsrunde bereits nach einer guten halben Stunde wieder beendet. Am heutigen Nachmittag wird die Verhandlung mit dem Einstieg in die Beweisaufnahme fortgesetzt.

„Heimtückisch einen Menschen getötet“

Der Schwere des Tatvorwurfs entsprechend findet der Prozess auch in überregionalen Medien Beachtung: So drehte vor Verhandlungsbeginn unter anderem auch ein Kamerateam des SWR-Fernsehens ein paar Einstellungen im Schwurgerichtssaal, während der Angeklagte sein Gesicht mit einer Aktenmappe verdeckte. Staatsanwalt Martin Henzler warf dem 24-Jährigen in seiner Anklageschrift vor, im vergangenen Jahr binnen gut zwei Monaten gleich drei Brandstiftungen begangen zu haben: Ende März und Anfang April soll er mit Brandbeschleunigern Stroh und Heu angezündet und dabei einen Sachschaden von mehr als 30.000 Euro verursacht haben, bevor er am 31. Mai nachmittags gegen 16 Uhr in Zimmer 18 im ersten Obergeschoss des privaten Pflegeheims Haus Edelberg in Oberderdingen ein unbenutztes Bett ansteckte. Dabei habe er billigend in Kauf genommen, dass die im selben Zimmer im fensternahen Bett liegende 82-jährige demente Bewohnerin am nächsten Tag an den Folgen eines Rauchgastraumas verstarb. Eine weitere, ebenfalls lebensgefährlich durch Rauch verletzte Bewohnerin überlebte mit viel Glück. An Gebäude und Einrichtung sei zudem ein Sachschaden in Höhe von rund 130.000 Euro entstanden. Kurz: Der Angeklagte habe „heimtückisch einen Menschen getötet“, „leichtfertig den Tod eines anderen Menschen in Kauf genommen“ und weitere Menschen verletzt, so der Staatsanwalt.

Verteidigung strebt Freispruch an

Rechtsanwalt Fabian Meyer hielt in seiner Funktion als Verteidiger dagegen, dass der Angeklagte die erste ihm zur Last gelegte Tat, einen der beiden Scheunenbrände, nicht begangen haben könne, weil er sich zu der Zeit in Begleitung einer Zeugin befunden habe. Damit beruhten die beiden anderen Tatvorwürfe als unzulässige Zirkelschlüsse auf fehlerhaften Voraussetzungen, es fehlten objektive Beweise und die Ermittlungen seien einseitig in nur eine Richtung vorangetrieben worden. Daher strebe er einen Freispruch an. Wie anschließend aus den persönlichen Angaben des jungen Mannes hervorging, kommt der gebürtige Brettener, der in Oberderdingen aufwuchs, augenscheinlich aus geordneten Verhältnissen, er hat zwei Geschwister, die Eltern sind beide berufstätig. Einige Angehörige nahmen am Prozessauftakt teil. Zwei Mal, einmal aus mangelndem Interesse, wie er sagte, ein anderes Mal wegen eines Mopedunfalls brach er eine Ausbildung ab, zuletzt zum Altenpfleger. Bei einem Brettener Pflegedienst begann er schließlich eine einjährige Ausbildung zum Altenpflegehelfer und arbeitete anschließend drei Jahre bei einem anderen Pflegedienst, ebenfalls in Bretten. Erst im Sommer 2017 hatte er in Haus Edelberg einen zweiten Anlauf genommen, um sich zum vollwertigen Altenpfleger ausbilden zu lassen. Fragen des Vorsitzenden Richters Leonhardt Schmidt zu eventuellen Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenproblemen verneinte der Angeklagte, eine weitere Frage nach eventuellen psychischen Problemen wehrte der Verteidiger ab.

Angehörige enttäuscht vom Schweigen des Angeklagten

Nachdem der Vorsitzende die Sitzung auf den Nachmittag vertagt hatte und der Angeklagte in Handschellen abgeführt worden war, machte sich eine Zuhörerin aus der ersten Reihe Luft. Sie gab sich als Tochter der getöteten Heimbewohnerin zu erkennen, zeigte sich enttäuscht von dem jungen Mann. Sein Schweigen zur Sache mache ihn unglaubwürdig. Auch von der Justiz sei sie enttäuscht, so die Frau. Sie habe zwar bewusst auf einen Auftritt als Nebenklägerin verzichtet, verstehe es aber nicht, warum sie als Geschädigte den Prozessbeginn erst aus den Medien erfahren musste. Am Tattag selbst sei sie mit ihrem Vater auf dem Weg zu ihrer Mutter gewesen und habe den Rauch aus dem Zimmerfenster dringen sehen. Ihre Mutter war seit zwei Jahren im Heim. Zuvor habe sie ihr Vater „aufopferungsvoll“ gepflegt. Für den Heimaufenthalt der Mutter habe der Vater viel Geld von seiner Rente abgezweigt. Die Tochter betonte jedoch, sie wolle nicht, dass jemand für eine Sache verurteilt werde, die er nicht begangen habe.

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Der Angeklagte mit seinem Rechtsanwalt Bastian Meyer (rechts). Foto: ch
Das Richtergremium im Mordprozess am Landgericht Karlsruhe vor Sitzungsbeginn. Foto: ch
Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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