Mühsamer Beweisaufnahme-Start im Oberderdinger Mordprozess: Von Überwachungskameras, Erinnerungslücken und einer detektivisch begabten Zeugin

Das Landgericht Karlsruhe. Foto: ch

Nach dem überraschend kurzen Prozessauftakt im Mordprozess gegen einen 24-jährigen Auszubildenden zum Altenpfleger am Montagmorgen ( wir berichteten ) hat sich das Landgericht Karlsruhe dann am Montagnachmittag mit dem Einstieg in die Beweisaufnahme ein umso ehrgeizigeres Programm verordnet.

KARLSRUHE/OBERDERDINGEN (ch) In fünf Stunden, die nur einmal von einer viertelstündigen Pause unterbrochen wurden, befragten die Richter insgesamt acht Zeugen, teilweise sehr ausführlich. Von der Möglichkeit zur Stellungnahme nach jeder einzelnen Zeugenaussage, auf die Richter Leonhard Schmidt, der Vorsitzende des aus insgesamt drei Berufsrichtern und zwei Schöffen bestehenden Richtergremiums, ausdrücklich hingewiesen hatte, machte der Angeklagte keinen Gebrauch. Gelegentlich griffen auch der Staatsanwalt, der Verteidiger sowie - als Nebenklage-Vertreterin der überlebenden Heimbewohnerin - die Bruchsaler Rechtsanwältin Silke Hagenmeier und vereinzelt auch der als Sachverständiger geladene medizinische Direktor am Zentrum für Psychiatrie in Calw, Matthias Wagner, aktiv in die Befragung ein. Dabei herrschte in dem nur unzureichend oder gar nicht schallgedämmten historischen Saal eine ausgesprochen schlechte Akustik, was in manchen Fällen die Verständlichkeit der Aussagen für die Zuhörer trotz Lautsprecheranlage enorm erschwerte.

Überwachungskamera zeigt maskierten Brandstifter

Zunächst trugen nacheinander ein Brettener Schutzpolizist und ein Kriminalkommissar ihre Ermittlungsergebnisse zu den beiden dem Pflegeheimbrand vorausgegangenen nächtlichen Scheunenbränden vor. Wobei jeweils an derselben Scheune erst nur Heu und Stroh, beim zweiten Mal dann aber das ganze Gebäude gebrannt hatte. Sichergestellt hatte die Polizei unter anderem nächtliche Schwarz-Weiß-Bilder einer Überwachungskamera vom zweiten Scheunenbrand am 6. April, auf denen undeutlich der mutmaßliche Brandstifter, bekleidet mit einer hellen Hose, einer dunklen Jacke, einer Kopfmaske mit Augenlöchern sowie einem Behältnis zu sehen ist, das an einen Fünf-Liter-Spritkanister erinnert ( wir berichteten ). Erst sei der Verdacht auf einen ehemaligen Baggerfahrer gefallen, dann auf einen DRK-Mitarbeiter, der sich auffällig verhalten habe, gab der Kripo-Beamte zu Protokoll. 

Zeugin betätigt sich als Privatdetektivin

Wie anschließend der brandgeschädigte Nebenerwerbslandwirt und seine Frau aussagten, war der Angeklagte in seiner Funktion als Mitarbeiter des örtlichen DRK-Vereins nicht nur bei den beiden Scheunenbränden zugegen, sondern hatte sich auch besonders für die Überwachungskameras interessiert. Als sie beim ersten Brand am 23. März erwähnte, dass normalerweise an der Scheune Kameras installiert seien, sei der junge Mann regelrecht zusammengezuckt, meinte die Zeugin. Sie war daraufhin ihrem Verdacht auf eigene Faust nachgegangen und hatte bei Tageslicht Handyfotos von dem mit einer Tarnhose bekleideten Angeklagten aufgenommen, um seine Körperhaltung mit der des Unbekannten auf der Überwachungskamera abzugleichen. Trockener Kommentar des Vorsitzenden zu ihrem privatdetektivischen Einsatz: „Sie sollten zur Kriminalpolizei gehen.“ Auf Nachfrage des Verteidigers bestätigte die Zeugin, dass sie die Kameras erst eine Woche vor dem ersten Brand abgebaut hatte. Der Grund: Wegen des zu hohen Akku-Verbrauchs habe sie die Geräte von Video- auf Einzelbildfunktion umstellen wollen. „Und ausgerechnet, wenn die Kamers abgebaut sind, passiert ein Brand“, wunderte sich der Verteidiger.

Freundin bricht in Tränen aus

Zeugin fünf, eine Bekannte der Frau des Landwirts, und Zeuge sechs, ein langjähriger Jugendfreund des Angeklagten, konnten wenig Neues beitragen und glänzten hauptsächlich durch Erinnerungslücken. Interessant war lediglich, dass der Vorsitzende auch aus einem abgehörten Handygespräch und - bei Zeugin sieben – aus einem ausgewerteten WhatsApp-Chat mit dem Angeklagten zitieren konnte. Darin ging es unter anderem um die Aufforderung des Angeklagten an seine ebenfalls beim DRK engagierte Freundin, einen Kanister mitzubringen, der nach ihren Angaben am Abend des ersten Scheunenbrands an einer Brettener Tankstelle befüllt worden sein soll. Was dann weiter geschah und warum sie später vom Angeklagten einen Karton mit persönlichen Sachen zur Aufbewahrung entgegengenommen hatte, ohne sich für den Inhalt zu interessieren, dazu konnte die junge Frau nur wiederholt hilflos mit den Schultern zucken. Auch ein Versuch des Vorsitzenden, sie mit Sätzen wie „Machen Sie hier nicht auf blöd“ und „Sonst werd´ ich richtig sauer“ in die Mangel zu nehmen, blieb weitgehend erfolglos. Auf kritische Fragen antwortete Zeugin sieben mit dem Hinweis auf Depressionen und brach mehrmals in Tränen aus. Erst am Ende der Befragung, als ihr der Verteidiger bei der offen gebliebenen Frage, was in der Stunde nach Befüllen des Spritkanisters geschehen war, eine Brücke baute, schien ihre Erinnerung zurückzukehren. Ja, sie habe sich vom Angeklagten auf dem DRK-Gelände in Oberderdingen abholen lassen, bekräftigte die junge Frau.

Jugendfreund übergibt Tarnjacke und Kopfmaske

Etwas gesprächiger, wenn auch nur ein wenig, zeigte sich dann der letzte Zeuge an diesem ersten Verhandlungstag. Für die Befragung des 23-Jährigen, der ebenfalls ein langjähriger Jugendfreund des Angeklagten aus Oberderdingen ist und obendrein Mitglied der Feuerwehr im benachbarten Sternenfels, nahm sich das Gericht noch einmal eine ganze Stunde Zeit. In deren Verlauf räumte er unter anderem ein, dass er – anscheinend nach dem Brand im Pflegeheim - vom Angeklagten eine tarnfarbene Feldbluse der Bundeswehr und eine Kopfmaske zur Aufbewahrung angenommen hatte. Wie der Beschuldigte die Übergabe begründet habe, wollte der Vorsitzende wissen. „Bevor er es wegschmeißt“, war zunächst die lapidare Antwort. Dann schob der Zeuge nach: Sein DRK-Freund habe auch erwähnt, dass er eine polizeiliche Durchsuchung befürchte. „Warum will man nicht, dass eine Feldbluse und eine Maske bei einem gefunden werden?“ hakte der Staatsanwalt nach. „Vielleicht weil er Angst hatte“, spekulierte der Zeuge. Wenig später erklärte der Vorsitzende Richter den ersten Verhandlungstag für beendet. Nicht ohne zuvor noch Fotos von der Feldbluse und der Maske zu zeigen - mit der an den Zeugen gerichteten Bemerkung: „Die haben Sie ja der Polizei übergeben.“

Die Verhandlung wird am Montag, 14. Januar, um 9 Uhr fortgesetzt.

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Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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