Aufwand für Stadtwerke "sehr groß"
Mehrwertsteuersenkung wird von Stadtwerken weitergegeben

Bretten (kn) Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets haben Bundestag und Bundesrat am 29. Juni die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 beschlossen. Diese Senkung des Umsatzsteuersatzes geben die Stadtwerke Bretten nach eigenen Angaben in voller Höhe an ihre Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmekunden weiter. Während bei der Lieferung von Strom, Gas und Wärme die Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent sinkt, reduziert sich bei der Lieferung von Wasser der Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent.

Abrechnung erfolgt automatisch

Die neuen, niedrigeren Steuersätze werden am Jahresende automatisch auf der Jahresrechnung ausgewiesen und zeitlich abgegrenzt, heißt es in einer Mitteilung der Stadtwerke. Das Abrechnungssystem ermittle die Zählerstände zum 30. Juni rechnerisch, so dass sich Kunde der Stadtwerke zum jetzigen Zeitpunkt um nichts kümmern brauche, sondern automatisch von der Umsatzsteuersenkung profitiere.

Aufwand für Stadtwerke "sehr groß"

Die monatlichen Abschläge ändern sich nicht. Vielmehr werden zu viel entrichtete Abschlagszahlungen am Jahresende zurückerstattet. Der organisatorische Aufwand für diese temporäre Mehrwertsteuersenkung ist für die Stadtwerke Bretten nach eigenen Angaben sehr groß. "In kürzester Zeit müssen das Abrechnungssystem umprogrammiert werden, sämtliche Preise neu berechnet und sehr viele Preisblätter angepasst werden."

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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