Außerordentliche Mitgliederversammlung nach § 12 Absatz 3 der Satzung am Donnerstag, 20. Juli 2017 um 20:00 Uhr im Musikerheim, Im Schafgraben 3, Bretten-Neibsheim.
Einladung an alle Mitglieder
Tagesordnung:
Satzungsänderung und Nachwahlen zum Vorstand
Wesentliche Änderungen:
§ 10 Vorstandschaft Absatz 1 und Absatz 3: der Vorstand besteht künftig aus 3 gleichberechtigten Vorständen. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
§ 11 Verwaltungsrat / Absatz 3: der Musikervorstand und der Jugendleiter werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Mehrere redaktionelle Änderungen im § 12 Mitgliederversammlung,
§ 13 Aufgaben der Mitgliederversammlung, § 17 Satzungsänderungen und § 18 Auflösung.
Diese Änderungen ergeben sich aus den neu formulierten §§ 10 und 11 sowie neuesten rechtlichen Vorgaben zu Satzungsänderungen und einer Aufforderung des Finanzamtes zu § 18, der den neuesten gesetzlichen Vorgaben angepasst werden muss.
Die Vorlage zur Satzungsänderung kann auf der Homepage des Vereins: www.musikvereinneibsheim.de sowie bei den Vorständen Georg Hauck und Michael Köpp eingesehen werden. Außerdem liegt sie zur Einsichtnahme im Musikerheim aus.
Autor:Musikverein Neibsheim aus Bretten |
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