Impfärzte nicht persönlich haftbar
Oberlandesgericht Stuttgart weist Klage gegen Ärztin ab
Stuttgart (dpa/lsw) Eine Heilbronner Impfärztin, die wegen mangelhafter Aufklärung verklagt worden war, kann laut dem Oberlandesgericht Stuttgart gar nicht verklagt werden. Impfärzte handelten im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich, teilte das Gericht am Dienstag mit. Bei etwaigen Aufklärungsfehlern kämen daher nur Haftungsansprüche gegen den Staat in Betracht, nicht aber Schadenersatzansprüche eines Impfgeschädigten gegen die Ärzte persönlich. Klägerin wurde als Auszubildende...