Impfärzte nicht persönlich haftbar
Oberlandesgericht Stuttgart weist Klage gegen Ärztin ab

Eine Heilbronner Impfärztin, die wegen mangelhafter Aufklärung verklagt worden war, kann laut dem Oberlandesgericht Stuttgart gar nicht verklagt werden. | Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
  • Eine Heilbronner Impfärztin, die wegen mangelhafter Aufklärung verklagt worden war, kann laut dem Oberlandesgericht Stuttgart gar nicht verklagt werden.
  • Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
  • hochgeladen von Havva Keskin

Stuttgart (dpa/lsw) Eine Heilbronner Impfärztin, die wegen mangelhafter Aufklärung verklagt worden war, kann laut dem Oberlandesgericht Stuttgart gar nicht verklagt werden. Impfärzte handelten im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich, teilte das Gericht am Dienstag mit. Bei etwaigen Aufklärungsfehlern kämen daher nur Haftungsansprüche gegen den Staat in Betracht, nicht aber Schadenersatzansprüche eines Impfgeschädigten gegen die Ärzte persönlich.

Klägerin wurde als Auszubildende geimpft

Die Klägerin hatte Lähmungserscheinungen nach einer Corona-Impfung geltend gemacht und scheiterte damit (Az: 1 U 34/23). «Soweit ersichtlich handelt es sich um die bundesweit erste obergerichtliche Entscheidung über eine Schadenersatzklage gegen eine Corona-Impfärztin», ließ das Gericht wissen.

Die Klägerin wurde im Januar und Februar 2021 in einer Heilbronner Pflegeeinrichtung, in der sie als Auszubildende beschäftigt war, geimpft. Vor der Impfung war ihr jeweils das Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit dazugehörigem Anamnesebogen ausgehändigt worden. Das Merkblatt las sie vor der jeweiligen Impfung und füllte es aus. Ein ärztliches Aufklärungsgespräch fand nicht statt.

Gericht sieht ausreichende Aufklärung vor Corona-Impfung

Nach der zweiten Impfung wurde bei der Klägerin durch eine Heilbronner Klinik eine halbseitige Lähmung links mit geringer Gangunsicherheit diagnostiziert und der Verdacht auf eine Impfreaktion bescheinigt. Die Klägerin behauptete, wegen des erlittenen Impfschadens dauerhaft arbeitsunfähig zu sein. Sie sei von der Ärztin nicht ausreichend über die Risiken der Impfung aufgeklärt worden. Sie forderte von ihr Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro und Schadenersatz.

Das Landgericht Heilbronn hatte die Klage am 14. Februar 2023 abgewiesen (Az: 1 O 65/22). Die Begründung: Die Aushändigung eines Aufklärungsmerkblattes sei dann ausreichend, wenn dem Patienten vor der Impfung zumindest die Möglichkeit gegeben worden sei, weitere Fragen an den impfenden Arzt zu richten. Ein ausführliches ärztliches Aufklärungsgespräch sei dagegen nicht erforderlich. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

20 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Sonderthemen

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.