Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
Kripo ermittelt nach Legoland-Unfall: Achterbahn in Prüfung
Günzburg (dpa/lsw) Nach dem schweren Achterbahn-Unfall mit 31 Verletzten im Günzburger Vergnügungspark Legoland (wir berichteten) ermittelt die Kriminalpolizei Neu-Ulm. Eingetragen ist das Verfahren unter dem vorläufigen Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, gegen einen oder mehrere konkrete Beschuldigte richtet sich dieses bislang nicht. Das sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd in Kempten am Freitag auf Anfrage. Die Behörden hatte die Achterbahn «Feuerdrache» nach dem...